Unterhalt bei hohem Einkommen: Warum die Düsseldorfer Tabelle nicht reicht

Wer über Unterhalt spricht, denkt meist an die Düsseldorfer Tabelle. Für die meisten Familien ist sie ein verlässlicher Maßstab. Bei sehr hohen Einkommen stößt sie aber an Grenzen. Dann gelten andere Regeln, und wer sie nicht kennt, verschenkt leicht viel Geld oder streitet über die falschen Fragen.

Die übliche Berechnung

Im Regelfall wird der Unterhalt für Ehegatten als Quote berechnet: Das bereinigte Einkommen beider Ehegatten wird gegenübergestellt, und der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen erhält einen Anteil an der Differenz. Im Bezirk des Oberlandesgerichts München, also auch in München, liegt diese Quote nach den Süddeutschen Leitlinien in der Regel bei 45 Prozent. Für Kinder richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, die nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes gestaffelt ist.

Wo die Quote endet

Hinter der Quote steht eine Annahme: dass Ehegatten ihr Einkommen im Wesentlichen für den gemeinsamen Lebensunterhalt verbraucht haben. Bei Durchschnittseinkommen trifft das zu. Bei hohen Einkommen nicht, denn hier wird ein erheblicher Teil gespart, investiert oder in Vermögen angelegt.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt die Berechnung nach der Quote deshalb nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe zu. Liegt das Einkommen darüber, muss der Unterhaltsbedarf konkret dargelegt werden. Das bedeutet: Es kommt nicht mehr darauf an, was verdient wurde, sondern darauf, wie Sie in der Ehe tatsächlich gelebt haben.

Der konkrete Bedarf

Bei der konkreten Berechnung wird der Lebensstandard der Ehe Posten für Posten nachgezeichnet: Wohnen, Haushaltshilfe, Kleidung, Fahrzeuge, Urlaube, Freizeit, Gesundheit, Kultur und vieles mehr. Hinzu kommen Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge und Krankenversicherung, die beim Unterhalt gesondert geltend gemacht werden können.

Diese Darstellung ist aufwendig, aber sie ist Ihre Chance. Wer den gewohnten Lebensstandard nachvollziehbar belegt, kann einen Unterhalt erreichen, der deutlich über dem liegt, was eine schematische Rechnung ergeben würde. Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Rechnungen und Buchungsbestätigungen aus den letzten Jahren vor der Trennung sind dafür die wichtigste Grundlage. Je früher Sie diese Unterlagen sichern, desto besser.

Kinder bei hohem Einkommen

Auch beim Kindesunterhalt endet die Düsseldorfer Tabelle bei einem bestimmten Einkommen. Die Rechtsprechung erlaubt darüber eine maßvolle Fortschreibung. Darüber hinaus muss der Bedarf des Kindes ebenfalls konkret dargelegt werden, etwa für Privatschule, Musikunterricht, Sport, Auslandsaufenthalte oder Betreuung. Kinder sollen den Lebensstandard behalten, den sie gewohnt sind, aber nicht zu Vermögensverwaltern werden.

Das Einkommen von Selbständigen

Bei Unternehmern und Freiberuflern ist schon die Frage, wie hoch das Einkommen ist, oft umstritten. Maßgeblich ist in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Jahre. Steuerlich zulässige Gestaltungen, Abschreibungen oder private Ausgaben über das Unternehmen müssen unterhaltsrechtlich nicht in gleicher Weise anerkannt werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick in Bilanzen und Steuererklärungen.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Während der Trennungszeit besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, der den ehelichen Lebensstandard grundsätzlich weiter sichert. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Nachehelicher Unterhalt setzt einen besonderen Grund voraus, etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter oder Krankheit oder ehebedingte Nachteile im Beruf, und kann zeitlich begrenzt oder herabgesetzt werden. Gerade wenn Sie Ihre eigene Karriere für die Familie zurückgestellt haben, kommt es darauf an, diese Nachteile sorgfältig darzulegen.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.