Prof.in Michaela Regina Braun, Rechtsanwältin und Mediatorin in München

Scheidungsanwältin in München

Sie müssen das nicht allein sortieren. Wir klären mit Ihnen, was jetzt wichtig ist, und was warten kann.

Erstgespräch vereinbaren

Prof.in Michaela Regina Braun · Rechtsanwältin und Mediatorin · Kirchenstraße 87b, 81675 München

Der erste Schritt

Im Erstgespräch erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben, welche Fristen gelten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.

Wobei wir Sie begleiten

  • Trennungsjahr und Scheidung

    Vom Auszug bis zum Scheidungsbeschluss, Schritt für Schritt erklärt.

  • Unterhalt

    Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nachvollziehbar berechnet.

  • Kinder

    Sorge und Umgang so geregelt, dass Ihre Kinder Stabilität behalten.

  • Wohnung und Vermögen

    Wer bleibt im Haus, wie wird geteilt, was steht Ihnen zu.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung in München?

Die Kosten richten sich nicht nach dem Ort, sondern nach dem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert. Dieser bemisst sich vor allem nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten; hinzu kommt ein Wert für den Versorgungsausgleich, also die Teilung der Rentenanwartschaften. Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Werden weitere Fragen wie Unterhalt, Zugewinn oder die Wohnung im Verfahren geregelt, erhöht sich der Wert entsprechend. Eine einvernehmliche Scheidung ist daher in der Regel deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren. Im Erstgespräch erhalten Sie von uns eine konkrete Kostenschätzung für Ihre Situation.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt leben. Erst danach kann die Ehescheidung ausgesprochen werden. Das gerichtliche Verfahren selbst dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung meist mehrere Monate, häufig zwischen sechs und zwölf Monaten. Den größten Einfluss auf die Dauer hat der Versorgungsausgleich, weil das Gericht die Auskünfte aller Rentenversicherungsträger einholen muss. Werden zusätzlich Unterhalt, Vermögen oder Fragen zu den Kindern im Verfahren gestritten, kann es deutlich länger dauern. Eine gute Vorbereitung und klare Vereinbarungen verkürzen den Weg spürbar.

Brauchen wir beide eine Anwältin?

Nein. Den Scheidungsantrag muss eine Anwältin oder ein Anwalt bei Gericht stellen. Die andere Seite kann der Scheidung auch ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Sie kann dann allerdings keine eigenen Anträge stellen und wird nicht beraten. Wichtig zu wissen: Eine Anwältin darf immer nur eine Seite vertreten, niemals beide Ehegatten zugleich. Wenn Sie sich gemeinsam einigen und dabei neutral begleitet werden möchten, ist eine Mediation der richtige Rahmen. Sind wichtige Fragen wie Unterhalt oder Vermögen zu regeln, empfehlen wir beiden Seiten, sich jeweils eigenständig beraten zu lassen, damit die Vereinbarung fair und tragfähig ist.

Geht eine Scheidung auch einvernehmlich?

Ja, und für alle Beteiligten ist das meist der beste Weg. Sie ersparen sich damit Zeit, Kosten und Belastung, und das gilt besonders, wenn Kinder betroffen sind. Die Folgen der Scheidung, etwa Unterhalt, Vermögen, Wohnung, Sorge und Umgang, lassen sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Für manche Vereinbarungen, zum Beispiel zum Zugewinn, zum Versorgungsausgleich oder zum Unterhalt nach der Scheidung, schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder eine Protokollierung durch das Gericht vor. Wir gestalten diese Vereinbarungen so, dass sie rechtssicher sind und Bestand haben.

Was muss ich im Trennungsjahr beachten?

Das Trennungsjahr beginnt, wenn einer von Ihnen die eheliche Gemeinschaft erkennbar beendet. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Sie getrennt wirtschaften und leben. Halten Sie das Datum der Trennung schriftlich fest. Ein kurzer Versöhnungsversuch unterbricht das grundsätzlich Trennungsjahr nicht. Wenn Sie Trennungsunterhalt beanspruchen, sollten Sie ihn frühzeitig schriftlich geltend machen, denn für die Vergangenheit kann Unterhalt nur sehr eingeschränkt verlangt werden. Sichern Sie Unterlagen zu Einkommen, Konten, Versicherungen und Immobilien, prüfen Sie gemeinsame Konten und Vollmachten und achten Sie auf größere Vermögensbewegungen. Für die Kinder ist es hilfreich, Betreuung und Umgang früh und verlässlich zu verabreden. Unterschreiben Sie in dieser Phase keine Vereinbarungen, ohne sich vorher beraten zu lassen.

Porträt von Prof.in Michaela Regina Braun

Ihre Anwältin

In über 25 Jahren wirtschaftsrechtlicher Anwaltstätigkeit habe ich immer wieder erlebt, wie Frauen bei Ehescheidungen den Kürzeren gezogen haben oder wie sie von Anwaltskollegen nicht da abgeholt werden konnten, wo sie in dieser zumeist diffizilen Situation stehen.

Ich habe es mir daher zur Aufgabe gemacht, diese Frauen zu unterstützen.

Wenn ich nicht gerade mit meiner Labradoodle-Dame Arielle durch die Isarauen laufe, helfe ich Ehefrauen von Managern, Selbständigen und Unternehmern ebenso wie selbst beruflich aktiven Frauen dabei, alle Phasen einer Trennung und Scheidung rechtlich und persönlich bestmöglich zu durchlaufen.

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Kontakt

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns und vereinbaren bei Bedarf das Erstgespräch.

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