Berechnen Sie hier Ihre Scheidungskosten

Neuester Stand: Enthält aktuelle gesetzliche Kostensätze für Anwalts- und Gerichtskosten 2021

Scheidungskostenrechner 2024

Beginnen Sie hier mit Ihrer Berechnung

Pfeil-Scheidungskostenrechner

Wie die Kosten einer Scheidung berechnet werden

Als Berechnungsgrundlage für den Verfahrenswert wird jeweils das 3-fache monatliche Netto-Einkommen je Ehegatte herangezogen. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, können Sie pro Kind 250€ je Ehegatte (also insgesamt 500€) Freibetrag anrechnen.

Eine Beispielberechnung: 

Einmal angenommen, Sie verdienen monatlich 1.800€ und Ihr Ehegatte monatlich 3.700€ und haben 2 Kinder.

Verfahrenswertberechnung:

1.800€ + 3.700€ (Netto-Einkommen)
= 5.500€ * 3 (3-faches monatliches Netto-Einkommen)
= 16.500€ (Verfahrenswert ohne Kinder) – 1.000 € (Kinderfreibetrag)
= 15.500 €

Zum Vermögen zählen alle Ihre Vermögenswerte, die Vermögenswerte Ihres Ehegatten und die gemeinsamen Vermögenswerte, die jeweils während der Ehe entstanden sind, wie z.B. Bankguthaben, Aktien, Immobilien, Beteiligungen, o.Ä.. Sollten Verbindlichkeiten (z.B. Kredite) bestehen, werden diese vom Vermögen abgezogen.

Die Freibeträge können je nach Gericht variieren. Im OLG-Bezirk München gelten 60.000€ je Ehegatten + 30.000€ pro Kind.

Eine Beispielberechnung: 

Einmal angenommen Sie wohnen in München und es sind während der Ehe ein Vermögen von 320.000€  sowie Verbindlichkeiten von 20.000€ entstanden. Sie haben 2 gemeinsame Kinder.

Verfahrenswertberechnung:

320.000€ (Vermögen) – 20.000€ (Verbindlichkeiten) – 180.000€ (Freibetrag 2 Ehegatten und 2 Kinder)
= 120.000€ * 0,05 (5% vom Vermögenswert)
= 6.000€

Der sogenannte Versorgungsausgleich dient dazu, ein Gleichgewicht zwischen den Ehegatten bei der Altersversorgung herzustellen. Hier geht es um alle Versicherungen und Versorgungen, die später eine Rente zahlen. Dazu zählen u.a. die gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherungen, Versorgung von Beamten, betriebliche Altersversorgung, berufsständische Altersversorgungen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Ingenieure)

Eine Beispielberechnung:

Einmal angenommen, Sie und Ihr Ehegatte haben beide Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben und Ihr Ehegatte hat zusätzlich eine Riester-Rente abgeschlossen.

Verfahrenswertberechnung:

1.800€ + 3.700€ (Netto-Einkommen)
= 5.500€ * 3 (dreifaches monatliches Netto-Einkommen)
= 16.500€  – 1.000 € (Kinderfreibetrag)
= 15.500€ * 0,1 (10% vom Netto-Einkommenswert)
= 1.550€ * 3 (Anzahl der Versorgungen)
= 4.650€

Die Verfahrenswerte aus Netto-Einkommen, Vermögen und Versorgungen werden addiert

Eine Beispielberechnung: 

Für unsere vorangegangenen Beispiele würde die Gesamt-Verfahrenswert-Berechnung wie folgt aussehen:

15.500€ (Verfahrenswert Netto-Einkommen) + 6.000€ (Verfahrenswert Vermögen) + 4.650€ (Verfahrenswert Versorgungen)
= 26.150€

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Die Gebührensätze werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) bestimmt. Grundlage für die Berechnung ist der Verfahrenswert.

Unsere Beispielberechnung: 

Für unsere vorangegangenen Beispiele würden die Scheidungskosten bei einem Gesamtverfahrenswert von 26.150€ wie folgt berechnet werden:

Anwaltskosten:
1.241,50€ (Verfahrensgebühr bei 1,3 Gebührensätzen) + 1.146,00€ (Terminsgebühr bei 1,2 Gebührensätzen) + 20€ (Post- und Telekommunikationsleistungen)
= 2.407,50€

Gerichtskosten:
= 898,00€ (Gerichtsgebühr bei 2,0 Gebührensätzen)

Gesamtkosten:
2.407,50€ (Anwaltskosten) + 898,00€ (Gerichtskosten)
= 3.305,50€

Hinweis: Die Gesamtkosten können durch Einzellfallregelungen des Gerichts und unterschiedlich festgesetzte Freibeträge von den ermittelten Werten abweichen.

Bei manchen Fällen (z.B. strittigen Scheidungen) kann es dazu kommen, dass 2 Anwälte eingesetzt werden müssen, wodurch sich die Anwaltskosten dann verdoppeln.