Wenn Sie die Finanzen Ihres Mannes nicht kennen: Ihr Auskunftsanspruch
In vielen Ehen ist die Aufgabenteilung klar: Einer kümmert sich um die Finanzen, die andere um vieles andere. Solange die Ehe hält, fällt das kaum auf. Mit der Trennung wird es zum Problem. Plötzlich sollen Sie über Unterhalt und Vermögen verhandeln, ohne zu wissen, was Ihr Mann verdient, welche Konten und Depots es gibt oder was sein Unternehmen wert ist.
Das ist keine Schwäche, sondern eine sehr häufige Ausgangslage. Und das Gesetz trägt ihr Rechnung: Sie haben umfassende Auskunftsansprüche, und zwar nicht nur auf Angaben, sondern auch auf Belege.
Auskunft über das Einkommen
Für den Unterhalt kommt es auf das Einkommen an. Getrennt lebende Ehegatten sind einander verpflichtet, über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu geben, soweit dies für den Unterhalt erforderlich ist. Auf Verlangen sind Belege vorzulegen.
Bei Angestellten sind das in der Regel die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, der letzte Einkommensteuerbescheid und Nachweise über Bonuszahlungen, Dienstwagen und sonstige Leistungen des Arbeitgebers. Bei Selbständigen und Unternehmern geht die Auskunft weiter: Hier werden üblicherweise die Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und die Steuerbescheide der letzten drei Jahre benötigt, weil das Einkommen schwankt und nur ein mehrjähriger Durchschnitt ein verlässliches Bild ergibt. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es zusätzlich auf Gehalt, Gewinnausschüttungen und Entnahmen an.
Auskunft über das Vermögen
Für den Zugewinnausgleich kommt es auf das Vermögen an, und zwar zu mehreren Stichtagen: zum Beginn der Ehe, zum Zeitpunkt der Trennung und zu dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Sobald Sie getrennt leben, können Sie Auskunft über das Vermögen Ihres Mannes zum Trennungszeitpunkt verlangen. Ist der Scheidungsantrag gestellt, erstreckt sich der Anspruch auch auf das Vermögen zu Beginn der Ehe und zum Stichtag der Zustellung.
Die Auskunft ist in Form eines geordneten Verzeichnisses zu erteilen, das alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthält. Auch hier können Sie Belege verlangen, etwa Kontoauszüge, Depotaufstellungen, Darlehensverträge oder Unterlagen zu Unternehmensbeteiligungen. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass der Wert einzelner Vermögensgegenstände ermittelt wird.
Warum der Trennungszeitpunkt so wichtig ist
Die Auskunft zum Trennungszeitpunkt schützt Sie vor einem Risiko, das in der Praxis häufig vorkommt: Zwischen Trennung und Scheidungsantrag vergehen oft viele Monate, und in dieser Zeit kann Vermögen verschwinden. Ist das Vermögen Ihres Mannes am Stichtag der Scheidung geringer als zum Zeitpunkt der Trennung, muss er darlegen und beweisen, dass die Minderung nicht auf Schenkungen, Verschwendung oder Handlungen in der Absicht beruht, Sie zu benachteiligen. Gelingt ihm das nicht, wird der fehlende Betrag seinem Vermögen wieder hinzugerechnet.
Deshalb lohnt es sich, den Trennungszeitpunkt klar festzuhalten und die Auskunft dazu früh zu verlangen.
Wenn die Auskunft lückenhaft ist
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben sind keine Seltenheit. Bestehen Zweifel an der Sorgfalt der Auskunft, kann verlangt werden, dass ihre Richtigkeit an Eides statt versichert wird. Wird die Auskunft ganz verweigert, lässt sie sich gerichtlich durchsetzen, häufig in einem gestuften Verfahren: zuerst die Auskunft, dann gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung, schließlich die Zahlung. In Unterhaltssachen kann auch das Gericht selbst die Vorlage von Unterlagen anordnen.
Was Sie selbst schon jetzt tun können
Sammeln Sie, was Ihnen ohne Weiteres zugänglich ist: gemeinsame Steuerbescheide, Kontoauszüge gemeinsamer Konten, Unterlagen zu Immobilien, Versicherungen und Krediten. Notieren Sie, welche Konten, Depots, Beteiligungen und Fahrzeuge Ihnen bekannt sind, auch wenn Sie keine Zahlen kennen. Halten Sie das Datum der Trennung schriftlich fest.
Was Sie nicht tun sollten: sich ohne Berechtigung Zugang zu fremden Konten, Passwörtern oder privaten Unterlagen verschaffen. Das kann rechtliche Folgen haben und schwächt Ihre Position. Der richtige Weg ist der Auskunftsanspruch, und er ist stärker, als viele glauben.
Sie möchten wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Im Erstgespräch klären wir Ihre Ansprüche, die Fristen und die Kosten.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.