Der Ehevertrag des Unternehmers: Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
Wenn Ihr Partner oder Ehemann ein Unternehmen führt, ist der Wunsch nach einem Ehevertrag nicht ungewöhnlich. Oft kommt er nicht einmal von ihm selbst, sondern von Mitgesellschaftern, der Familie oder dem Steuerberater. Das Ziel ist verständlich: Das Unternehmen soll im Fall einer Scheidung nicht durch hohe Ausgleichszahlungen gefährdet werden.
Für Sie stellt sich eine andere Frage: Was bedeutet dieser Vertrag für Ihre eigene wirtschaftliche Sicherheit, heute und in zwanzig Jahren?
Was Unternehmer typischerweise regeln wollen
Im Mittelpunkt steht meist der Zugewinnausgleich. Häufig wird vereinbart, dass das Betriebsvermögen oder die Gesellschaftsanteile im Scheidungsfall nicht ausgeglichen werden, während der gesetzliche Güterstand im Übrigen bestehen bleibt. Manchmal wird auch vollständige Gütertrennung vereinbart. Daneben werden oft der nacheheliche Unterhalt begrenzt und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Nicht selten wird zusätzlich ein Verzicht auf den Pflichtteil im Erbfall verlangt.
Wo Ihre Risiken liegen
Wird das Unternehmen aus dem Zugewinn herausgenommen, nehmen Sie an seinem Wachstum nicht teil, auch wenn Sie dieses Wachstum durch Ihre Unterstützung, Ihre Mitarbeit oder Ihren Verzicht auf eine eigene Karriere mit ermöglicht haben. Besonders problematisch wird es, wenn privates Vermögen später in das Unternehmen verlagert werden kann. Ohne klare Regeln lassen sich auf diesem Weg auch Vermögenswerte dem Ausgleich entziehen, die ursprünglich gar nicht geschützt werden sollten.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wiegt bei Unternehmern oft schwerer, als es scheint. Viele Selbständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern sorgen über das Unternehmen, Immobilien oder private Verträge vor. Verzichten Sie auf den Versorgungsausgleich und vielleicht zusätzlich auf den Zugewinn, kann im Alter wenig übrig bleiben.
Was ein ausgewogener Vertrag enthält
Ein fairer Vertrag schützt das Unternehmen und sichert Sie zugleich ab. Dazu gehört ein angemessener Ausgleich für die Rechte, auf die Sie verzichten: etwa der Aufbau eigenen Vermögens während der Ehe, eine eigene Altersvorsorge, die Übertragung einer Immobilie oder eine feste Ausgleichszahlung im Scheidungsfall.
Ebenso wichtig sind klare Regeln dazu, was genau als Betriebsvermögen gilt und was geschieht, wenn privates Vermögen in das Unternehmen fließt oder Gewinne dort thesauriert werden. Und ein guter Vertrag denkt die Zukunft mit: Er sieht Anpassungen vor, wenn Kinder kommen oder Sie Ihre Berufstätigkeit einschränken.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Nicht jede Vereinbarung hält vor Gericht. Die Familiengerichte prüfen Eheverträge darauf, ob sie bei Abschluss sittenwidrig waren und ob es im Scheidungsfall treuwidrig wäre, sich auf sie zu berufen. Besonders geschützt sind der Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, der Unterhalt wegen Alters oder Krankheit und der Versorgungsausgleich. Ein Vertrag, der Sie einseitig belastet, ist deshalb angreifbar. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Besser ist ein Vertrag, der von Anfang an fair ist.
Ihr wichtigster Schritt
Unterschreiben Sie keinen Ehevertrag, den Sie nicht verstanden haben, und keinen, der Ihnen kurz vor der Hochzeit vorgelegt wird. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt nicht Ihre Interessen. Lassen Sie den Entwurf deshalb vor der Beurkundung von einer eigenen Anwältin prüfen. Das ist kein Misstrauensbeweis, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Vertrag am Ende für beide Seiten trägt.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.